Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet viele Unternehmen zur systematischen Erfassung. Wir erklären, ab wann Sie betroffen sind — und wie ein praxistaugliches Monitoring aussieht.
Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet viele Unternehmen zur systematischen Erfassung. Wir erklären, ab wann Sie betroffen sind — und wie ein praxistaugliches Monitoring aussieht.
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) gehört zu den Vorschriften, die viele Unternehmen erst bemerken, wenn die Frist näher rückt. Dabei betrifft es Mittelständler ab einem jährlichen Endenergieverbrauch von 7,5 GWh — und das schneller, als die meisten denken.
Eine Excel-Liste reicht für die Pflichtaufgabe nicht aus. Sie brauchen kontinuierlich erfasste Werte — pro Standort, idealerweise pro Hauptverbraucher. In der Praxis heißt das: digitale Zähler an den großen Verbrauchern, ein zentrales System für die Datenhaltung und revisionssichere Auswertungen.
Für Energie-Mess- und Steuerungssysteme gibt es Bundesförderung über die BAFA. Je nach Projekt sind 30–40 % Zuschuss möglich. Wir liefern auf Wunsch die nötigen technischen Unterlagen für Ihren Antrag.
Auch wenn Sie unter den Schwellenwerten liegen: Ein einfaches Energie-Monitoring lohnt sich fast immer. Die ersten Maßnahmen — abgeschaltete Standby-Verbraucher, optimierte Druckluft, korrekt geregelte Kälteanlagen — amortisieren sich erfahrungsgemäß innerhalb eines Jahres.
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