Die KI-Verordnung der EU klingt nach Großkonzern-Thema. Sie betrifft aber auch viele Mittelständler — meist anders, als sie zuerst denken.
Die KI-Verordnung der EU klingt nach Großkonzern-Thema. Sie betrifft aber auch viele Mittelständler — meist anders, als sie zuerst denken.
Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft — die meisten Pflichten greifen schrittweise bis 2026 und 2027. Anders als oft kommuniziert ist er kein reines Konzern-Thema. Er betrifft auch Mittelständler, die KI einsetzen — selbst wenn sie das gar nicht selbst entwickeln.
Auch wer nur KI-Werkzeuge einkauft, hat Pflichten: Transparenz gegenüber Mitarbeitenden und Kunden, klare Zweckbindung, Schulung der Anwender, Dokumentation der Anwendungsfälle. Das ist machbar — aber nichts, was sich im Vorbeigehen erledigt.
Die EU-Mitgliedstaaten richten regulatorische Sandboxes ein, in denen kleine und mittlere Unternehmen ihre KI-Anwendungen unter Aufsicht testen können — mit reduzierten formalen Anforderungen. In Deutschland sind erste Sandboxes 2025 angelaufen.
Der AI Act ist kein Showstopper, sondern ein Rahmen. Wer sich frühzeitig damit beschäftigt, hat im Zweifel weniger Aufwand als jene, die erst auf Druck reagieren — und arbeitet ohnehin sauberer mit KI.
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